von Roberto Kort

PRESSEMITTEILUNG zum Investitionsbeschleunigungsgesetz

Windkraftpolitik mit der Brechstange - ein Affront gegen Demokratie und Bürgerrecht!

Im Schatten der Coronawirren hat die Bundesregierung gestern ihr angekündigtes Investitions- beschleunigungsgesetz beschlossen. Vordergründig geht es um Investitionen im Verkehrswege- bau, wogegen nichts einzuwenden ist. Im Artikel 1 zur Änderung der Verwaltungsgerichts- ordnung heisst es beiläufig: „... Nach Nummer 3 wird [werden] folgende Nummer[n] 3a [und 3b] eingefügt: „3a. die Errichtung, den Betrieb und die Änderung von Anlagen zur Nutzung von Windenergie an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern...“ Die Brisanz liegt in folgendem Satz: „Grundsätzlich überwiegt das Interesse am sofortigen Vollzug bei infrastrukturell und überregional bedeutsamen Vorhaben das Interesse Dritter an der aufschiebenden Wirkung eines gegen die Zulassungsentscheidung eingelegten Rechtsbehelfs.“ Bedeutet im Klartext: Den bereits durch den verfassungswidrigen §35 BauGB faktisch entrechteten Bürgern und Kommunen soll nun noch die letzte Möglichkeit genommen werden, gegen offensichtliche Planungsmängel gerichtlich angehen zu können, bzw. soll die Hürde dafür noch weiter angehoben werden. Die Argumente für die Akzeptanz des Windkraftausbaus scheinen offenbar ausgegangen zu sein, auch die monetären. Offenbar wird es zunehmend als lästig empfunden, Windkraftprojekte erst mühsam durch Gerichtsinstanzen bringen zu müssen. In der jüngeren Vergangenheit ist dabei naturschutzfachlichen Belangen oder dem Denkmalschutz wesentlich mehr Bedeutung beigemessen worden. Der Windkraftbranche ist mittlerweile klar, daß es der Anfang vom Ende ist, wenn sich allerorten Bürger und Verbände gegen offensichtliches Unrecht zur Wehr setzen und Rechtsansprüche gerichtlich durchsetzen. Daher wurden wesentlichen Teile dieses Gesetzes einfach aus dem „BWE-Positionspapier: Aktionsplan für mehr Genehmigungen“ übernommen - Windkraftlobbyismus beieinflusst Bundespolitik!

Entgegen der Eigendarstellung ist an Windstrom nichts grün und schon gar nichts öko. Er kann entgegen anderslautenden Behauptungen weder Kohle- noch Atomkraftwerke ersetzen, noch trägt er Entscheidendes zum Klimaschutz bei. Windkraft ist eine in Deutschland hoch- subventionierte Industrie, die sich in unsere Naturräume, Landschaften und Dorfgemeinschaften hineinfrisst und rücksichtslos gegen geltendes Recht verstößt.

Dieses Gesetzt verstößt gegen unsere Verfassung und ist umgehend wieder zu kassieren!

hier die Pressemitteilung als PDF

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