von Roberto Kort
Pressemitteilung: Windpark Hoort ausgebremst.
Es erregt derzeit mediale Aufmerksamkeit, daß in Hoort (Landkreis Ludwigslust-Parchim) ein Windpark errichtet wird und die Anlagen nicht in Betrieb genommen werden dürfen. Als Grund wird ein „kürzlich entdeckter“ Rotmilanhorst angeführt. Aufgrund des starken Schutzes, den der Rotmilan genießt liegt ein „Tötungsverbot“ vor, die Anweisung ist also begründet und rechtens.
Der Betreiber hat selbstverständlich auch das Recht, gegen diese Maßnahme rechtlich vorzugehen, besitzt er doch eine Baugenehmigung.
Doch wie konnte diese überhaupt zustande gekommen?
Denn es lagen bereits im Vorfeld klare Hinweise auf ein Rotmilan-Vorkommen in der betreffenden Region vor. Hier zeigt sich aber auch das Versagen der Regionalplanung. Es darf nicht sein, dass bei der Regionalplanung bereits bekannte Großvogelhorste ausgeblendet werden und die Entscheidungen allein der Genehmigungsebene überlassen werden.
Diese bedient sich dann häufig der Unterklagen der Antragsteller ohne eigene Überprüfungen oder Kartierungen zu unternehmen.
Wie so häufig im Umfeld von Windkraftplanungen sind Behörden in Sachen Naturschutz seltsam untätig. Häufig wird Personalmangel als Grund vorgeschoben, die beantragten Flächen ordnungsgemäß auf das Vorkommen geschützter Arten zu untersuchen, erledigen dies Bürger, werden deren Hinweise nicht selten ignoriert.
So auch ganz klar in diesem Falle. Es ist zu vermuten, dass sich nicht etwa ein neues Rotmilanpaar inmitten der Bauphase hier angesiedelt hat, sondern ein seit Jahren in der Umgebung brütendes Paar sein Revier beansprucht.
Denn mit dem Windpark Hoort sollte ein Prestige-Objekt unserer Landesregierung offenbar faktisch „durchgewinkt“ werden. Der mit viel Propaganda im Vorfeld bedachte erste „Bürgerwindpark“ (nach dem bisher unwirksamen Bürgerbeteiligungsgesetz) sollte offenbar endlich kommen, egal wie.
Dann muß es nicht wundern, daß nun, wo die Hinweise sich nicht mehr ignorieren lassen, doch noch die Notbremse gezogen werden mußte.
Immer häufiger kommen in unserem Bundesland (und anderswo) Natur- und Artenschutz mit vorgeblichem „Klimaschutz“ in Konflikt. Der „Klimaschutz“-Effekt von Windkraftanlagen ist entgegen Behauptungen der Branche marginal gering wenn eher noch negativ. Verstöße gegen den Naturschutz dagegen sind real. Überall, wo Windkraft in der Nähe ist, gehen die Bestände des Rotmilans und anderer Greifvögel signifikant zurück, ergaben objektive Studien. In Deutschland lebt die Hälfte des Weltbestandes an dieser Greifvogelart. Wir haben eine hohe Verantwortung zu deren Erhaltung.
Wir erwarten, daß der Naturschutz in diesem Falle nicht zugunsten eines vorgeschobenen Klimaschutzes bzw. Prestigevorhaben unserer Regierung ausgebremst werden.
Die betreffenden Anlagen gehören rückgebaut und die Verantwortlichen zur Verantwortung gezogen.