von Roberto Kort
Pressemitteilung zur Abschaffung der Privilegierung der Windkraft
Freier Horizont unterstütz Bundesratsinitiative Brandenburgs (Abschaffung Privilegierung Windkraft) und Nordrhein-Westfalens (Länderöffnungsklausel)
Die Abschaffung der Privilegierung von Windkraftanlagen im Baugesetzbuch und zeitgemäße Abstände zwischen Wohnbebauung und Windkraftanlagen sind zwei seit seiner Gründung immer wieder vorgetragene Forderungen des Freien Horizont. Morgen, am Donnerstag, den 8. November 2018 werden im Bundesrat drei Ausschüsse tagen, um über Anträge zweier Bundesländer zu beraten, die genau diese beiden Forderungen zum Inhalt haben. Der Freie Horizont unterstützt beide Anträge und hat sich in seiner Stellungnahme dazu nicht nur an die Minister unseres Landes, Herrn Pegel, Herrn Backhaus, Herrn Caffier und Ministerin Frau Hesse gewandt, sondern auch direkt an die entsprechenden Gremien im Bundesrat, um sicher zustellen, dass dort auch die Stimme derer vernommen wird, die schon jetzt vom ausufernden Windkraftausbau betroffen sind. Eine Streichung der Privilegierung der Windkraft aus dem Bundesbaugesetzbuch würde den Druck von den Kommunen und den Bürgern nehmen, die mit der Art und Weise des Ausbaus schon lange nicht mehr einverstanden sind. Seit Einführung der Privilegierung von Windkraftanlagen im Baugesetzbuch hatte die Windkraftindustrie über 20 Jahre Zeit zu beweisen, dass sie in der Lage ist, Akzeptanz vor Ort zu schaffen. Angesichts der immer wieder von der Politik behaupteten ungebrochen hohen Zustimmung der Bevölkerung zur Windkraftnutzung dürfte das doch eigentlich kein Problem sein, oder? Brandenburgs Ministerpräsident Dr. Woidke (SPD) geht dabei mit seinem Antrag zur Einschränkung der Privilegierung der Windkraft auf die zunehmende Kritik der Bürger und der Gemeinden ein. Seine Rot-Rot geführte Landesregierung strebt eine Demokratisierung der Entscheidungen an: Es dürfe nicht über die Köpfe der Menschen hinweg entschieden werden, was sprichwörtlich hoch über ihren Köpfen gebaut wird. Gegenwärtig wird Kommunen aufgrund der Privilegierung der Windkraft das Recht abgesprochen, selbst zu entscheiden, ob und wo sie Windkraft planerisch ermöglichen wollen. Windkraft- Investoren haben faktisch freie Hand, auch gegen die Interessen Betroffener ihre Projekte nahezu flächendeckend durchzusetzen. Um nach eigener Selbstdarstellung „Wildwuchs“ zu vermeiden, versucht die Politik mittels Regionalplanung „Eignungsgebiete“ für Windkraft auszuweisen, um die übrigen Regionen von Windkraft „freihalten“ zu können. Immer mehr gleicht diese Vorgehensweise der „Quadratur des Kreises“. Die aus der „Privilegierung der Windkraft“ resultierende Vorgabe, „der Windkraft Raum geben“ zu müssen, führt genau zu dem, was eigentlich verhindert werden sollt: Faktischem „Wildwuchs“, nun von „Eignungsgebieten“, nahezu flächendeckend über ganze Regionen hinweg. Mittlerweile trifft nahezu jedes vorgeschlagene bzw. ausgewiesene „Eignungsgebiet“ auf energischen Widerstand vor Ort, von Bürgern, Kommunen, Umwelt- und Wirtschaftsverbänden. Die Windindustrie, von der Politik bislang als eine der tragenden Säulen der Energiewende gepriesen, wird vor Ort zunehmend als Zumutung und Zwangsmaßnahme empfunden. Mit ihr droht die gesamte Energiewende, an Akzeptanz zu verlieren.
Nordrhein-Westfalen schlägt einen weiteren Weg vor, dem ausufernden Windkraftausbau Grenzen zu setzten und insbesondere dem exorbitanten Höhenwuchs der Anlagen Rechnung zu tragen. NRW möchte eine Wiedereinführung der Möglichkeit für die einzelnen Bundesländer, Abstände zwischen Wohnbebauung und Windkraftanlagen angepaßt an die heutige Dimension von Windkraftanlagen festzulegen. Begründet wird dies mit drängenden Investoren und schwindender Akzeptanz der Bevölkerung. Der Entwurf will Druck aus der Genehmigungspraxis herausnehmen und es den Gemeinden ermöglichen, Genehmigungsanträge weiter zurückstellen zu lassen. Darüber hinaus enthält der Gesetzesantrag eine „Öffnungsklausel“, die es den Ländern ermöglichen soll, innerhalb von fünf Jahren per Landesgesetz eigene Mindestabstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung festzulegen. Diese „Öffnungsklausel“ hatte es schon einmal gegeben, seinerzeit hatte einzig Bayern mit der „10H-Regel“ davon Gebrauch gemacht. Eine Volksinitiative des Freien Horizont, auch in Mecklenburg-Vorpommern die Öffnungsklausel zu nutzen, hatte die Politik 2015 bekanntlich abgelehnt. Die damals seitens der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns angeführten ablehnenden Begründungen haben sich längst als haltlos erwiesen. Weder haben sich rechtliche Bedenken bestätigt, noch die Sorge, der Windkraftausbau in Bayern würde zum Erliegen kommen.
Der Freie Horizont fordert daher die Vertreter Mecklenburg-Vorpommerns auf, beide Anträge zu unterstützen!