von Roberto Kort

Ist der weitere Windkraftausbau in Deutschland verfassungswidrig?

Trotzt immer größerer Strom- Überkapazitäten fordert die Industriebranche der erneuerbaren Energien, insbesondere die der Windindustrie, einen weiteren und noch größeren Ausbau ihrer Industrien. 

Sind diese Forderung gerade im Hinblick auf die bekannten Schwächen dieser Technologien, in Hinblick eine sichere Stromversorgung und auf die Schäden für die Umwelt überhaupt von einem öffentliches Interesse?

In einem aktuellen Gerichtsurteil heißt es: 

„Klimapolitische Zielsetzungen eines Mitgliedsstaates haben außer Betracht zu bleiben, soweit sie mit geltenden Rechtsvorschriften nicht im Einklang stehen“, zumal „Deutschland im Jahr 2019 circa 37 Milliarden Kilowattstunden Strom mehr exportierte, als es importierte“.

Verstößt vielleicht ein weitere Ausbau gegen das Deutsche Grundgesetz Artikel 20a?

Artikel 20a GG:

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

Dieser Frage möchte Herr Prof. Dr. Werner Mathys mit dem Vernunftkraft Landesverband Nordrhein-Westfalen nachgehen und startet eine konzertierte Aktion mit dem Ziel, die verfassungsrechtliche Dimension des derzeitigen Windkraftausbaus zu beleuchten.

Hier die Presseerklärung zur Aktion.

Der Freie Horizont unterstützt diese Aktion und wird seinen Mitgliedern in Kürze Informationen hierzu zusenden.

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