von Roberto Kort
OFFENER BRIEF Nr. 3 an Landesparlament, Kreistage, Landesregierung, Landräte, Parteien, Presse
Eine Aktion initiiert von der BI Weitblick Sehlsdorf-Granzin / Was zu viel ist, ist zu viel!
Wir fordern einen Stopp des Windkraftausbaus in Mecklenburg-Vorpommern
OFFENER BRIEF Nr. 3 an Landesparlament, Kreistage, Landesregierung, Landräte, Parteien, Presse ...... und vor allem an die interessierte Öffentlichkeit im November 2020
Eigentlich fangen die Närrischen Tage erst am 11.11. um 11:11 Uhr an. Die Bundes- regierung ist aber offensichtlich der Meinung, dass sie eher beginnen.
Eine Gesetzesnovelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) soll den weiteren zügellosen Ausbau mit "erneuerbaren Energien" gewaltsam ermöglichen.
Rechtsmittel von Verbänden und betroffenen Anwohnern und damit auch eine Abwägung von Naturschutz gegenüber Investoreninteressen sollen künftig nahezu unmöglich gemacht werden.
Leider ist das kein Scherz der 5. Jahreszeit, sondern geschieht in der realen Welt. Im Entwurf des neuen EEG heißt es dazu:
"Die Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit."
Hier muss sich die Bundesregierung dem Vorwurf des närrischen Treibens stellen. Es ist zwar "nur" von Nutzung die Rede aber nutzen kann man nur Dinge, die bereits existieren oder die nun forciert ausgebaut werden sollen.
Und was verbirgt sich hinter dem immer wieder angeführten "öffentlichen Interesse"?
Es ist ein Begriff aus dem Wortschatz von Politikern, die Regelungen einführen wollen, die nicht allzu detailliert in der allgemeinen Öffentlichkeit diskutiert werden sollen. Wir haben längst verstanden, dass sich das "öffentliche" Interesse im Wesentlichen auf die Interessen von Finanzinvestoren oder Großindustrie beschränkt, denen die Regierungen aller bisherigen Großen Koalitionen offen zuarbeiten.
Ganz närrisch wird es, wenn den "erneuerbaren Energien" eine positive Wirkung auf die "öffentliche Sicherheit" zugeschrieben wird.
Wäre etwa die Existenz des deutschen Staates gefährdet wenn weniger oder sogar keine Windräder errichtet werden?
Müssten wir deshalb mit Krieg oder Bürgerkrieg rechnen?
Oder gingen demnächst wieder einmal "die Lichter aus" weil uns der angebliche Ökostrom zur "Energiewende" fehlt?
Es ist nichts dergleichen! Es geht nur darum, auch noch die letzten verbliebenen Möglichkeiten zur Verhinderung von unsinnigen Wind-"Parks" zu beseitigen - zum Wohle der Investoren und deren inzwischen gewaltig angewachsenen "Zulieferindustrie", die ebenfalls sehr gute Geschäfte mit der "erneuerbaren Energie" macht. Dazu will die Bundesregierung dem Naturschutzrecht an den Kragen. Allerdings hat sie nicht bedacht (oder bewusst übersehen?), dass da einige europäische Rechtsnormen im Wege stehen.
Es wäre allerdings nicht das erste Mal, dass sie europäisches Recht ignoriert. Sie hat es zwar in allen Fällen mitbestimmt und mitbeschlossen, "vergisst" aber häufig die Umsetzung in nationales Recht. Nur die Androhung von Strafzahlungen erheblichen Ausmaßes durch die EU oder manchmal der wachsende Druck der öffentlichen Meinung kann dann noch Abhilfe schaffen. So wird es hoffentlich auch dieses Mal sein, wenn es um die Aushebelung des Naturschutzes zugunsten der Windindustrie gehen soll.
Bereits jetzt ist das geltende nationale Naturschutzrecht nicht auf der Höhe der euro- päischen Vorgaben.
Werden diese Tiere durch Windräder einem erhöhten Tötungsrisiko ausgesetzt, das durch "Vermeidungsmaßnahmen" nicht "auf Normalmaß abgesenkt" werden kann, dann wird in Deutschland gerne auf einen "Ausnahmegrund" des Bundesnaturschutzgesetzes zurückgegriffen. Dieser erlaubt, von den Zugriffsverboten abzuweichen, wenn "zwingende Gründe des öffentlichen Interesses" dafür sprechen.
Einen solchen Rechtfertigungsgrund findet man im Katalog der Ausnahmegründe der europäischen Vogelschutzrichtlinie aber gerade nicht und es ist auch nicht abzusehen, dass er jemals seinen Weg in die europäischen Rechtsprechung finden wird - mit anderen Worten:
die Bundesrepublik Deutschland verstößt mit ihrer Verwaltungspraxis gegen europäisches Recht, das selbstverständlich auch für Deutschland gilt.
Rechtfertigt der "Klimanotstand" die hingenommene Tötung der Tiere?
Für eine Lobby-Organisation wie den Bundesverband WindEnergie (BWE) ist der Fall klar: "Windenergieausbau ist Klimaschutz und Klimaschutz ist Artenschutz", aber weshalb machen sich Bundes- und Landesregierungen solche dummen Sprüche zu eigen? Welches Interesse haben Letztere daran, einer Minderheit zu enormen finanziellen Vorteilen zu verhelfen und alle anderen dafür bezahlen zu lassen – und das sogar ohne, dass dabei für das Klima irgendetwas "herausspringt"?
Das Produkt - Ökostrom genannt - erfüllt seinen vorgeblichen Zweck nicht im Geringsten. Es handelt sich vielmehr um eine klassische Mogelpackung: "Öko" steht drauf, aber "CO2" ist gut versteckt drin - auf dem Strommarkt wird es konsequenterweise als "Grauer Strom" geführt, zusammen mit Strom aus Kohle-, Gas- und Kernkraftwerken.
Für die Herstellung dieses angeblichen Ökostroms werden jährlich eine Viertelmillion Fledermäuse und Zehntausende Greifvögel getötet, die alle eigentlich nach dem Naturschutzgesetz „geschützt“ sind.
Damit aber nicht genug - mit jeder neuen Windenergieanlage wird die Gefahr eines Netzzusammenbruchs vergrößert; dies ist eine tatsächliche Gefährdung der "öffentlichen Sicherheit"!
Windstromproduktion liefert keinen Beitrag zur Versorgungssicherheit. Wind und Sonne lassen sich nun einmal nicht von Politikerphantasien beeinflussen. Wenn dann zusätzlich auch noch alle Kern- und Kohlekraftwerke abgeschaltet sein werden, dann wird Deutschland zum Agrarstaat. Noch während des Zweiten Weltkrieges entwickelte der damalige Finanzminister der USA, Henry Morgenthau, einen nach ihm benannten Plan, der genau das vorsah. Dieser Plan wurde von den späteren Siegermächten nicht verwirklicht. Henry Morgenthau hätte sich sicherlich nicht vorstellen können, dass dieses Vorhaben viel später von den Besiegten selbst durchgeführt werden könnte.
Trotzdem - beratungsresistent, wie sie nun einmal ist - will die Bundesregierung nun mit der Novelle zum EEG beschleunigt Nägel mit Köpfen machen.
Schon mit dem vorangegangenen „Investitionsbeschleunigungsgesetz" hat sie neue "Spielregeln" kreiert: der Rechtsweg soll verkürzt werden, eine Verwaltungsvorschrift namens "Technische Anleitung (TA) Artenschutz" soll künftig den Genehmigungsbehörden Mittel an die Hand geben den Artenschutz formal zu beschneiden und die Länder- regierungen dürfen künftig selbst bestimmen, wie nahe die Windräder an die Wohnstätten heranreichen dürfen - schöne neue ländliche Welt!
Der Zeitpunkt für dieses Unterfangen scheint günstig. Alle Welt steht im Bann der Corona- Pandemie, da bedarf es nicht wie sonst üblich einer Fußball-Weltmeisterschaft oder olympischer Spiele, um Maßnahmen ohne großes Aufsehen in der Öffentlichkeit durchs Parlament zu bringen. Wobei es aber auch gar nicht darauf ankäme, schließlich gibt es seit vielen Jahren eine Regierung der Großen Koalition. Da wird im Parlament so ziemlich alles abgenickt was der jeweilige Fraktionsvorsitzende als zustimmungspflichtig markiert.
Das Vorhaben der Bundesregierung beweist einmal mehr: Große Koalitionen sind der Tod jeder Demokratie.
Eigentlich war das ja zu erwarten bzw. ist es ein konsequenter nächster Schritt: nach der schon seit vielen Jahren durchgeführten Industrialisierung der Landwirtschaft soll nun die Industrialisierung der gesamten Landschaft erfolgen.
Wir leben in interessanten Zeiten!
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Sehlsdorf, Diestelow, Grambow, Neuhof (Ortsteile von Goldberg, Amt Goldberg- Mildenitz)
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Granzin, Bahlenrade (Gemeinde Granzin, Amt Eldenburg-Lübz)
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Passow, Brüz (Gemeinde Passow, Amt Eldenburg-Lübz)
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Dobbertin (Gemeinde Dobbertin, Amt Goldberg-Mildenitz)
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Langenhagen (Gemeinde Techentin, Amt Goldberg-Mildenitz)
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Parchim
und im Namen der über das Aktionsbündnis "Freier Horizont" vernetzten Bürger- initiativen und vieler betroffener Einwohner und Sympathisanten aus der Region und aus ganz Mecklenburg-Vorpommern:
• Kritzow, Benzin, Schlemmin bei Lübz (Gemeinde Kritzow, Amt Eldenburg-Lübz) und
V.i.S.d.P.: Peter Steidl, Lindenstraße 1, 19386 Neu Benthen; bi_weitblick@gmx.de
im Namen der Bürgerinitiative WEITBLICK Sehlsdorf/Granzin mit ihren Mitgliedern aus:
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Herzberg, Grebbin (Gemeinde Obere Warnow, Amt Parchimer Umland)
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Werder, Benthen, Neu Benthen, Tannenhof (Gemeinde Werder, Amt Eldenburg-
Lübz)
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Bürgerinitiative Gegenwind Gemeinde Kritzow
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Karbow-Vietlübbe,, Wahlstorf, Darß, Quasslin, Sandkrug, Quassliner Mühle
(Gemeinde Gehlsbach, Amt Eldenburg-Lübz)
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Kreien, Wilsen (Gemeinde Kreien, Amt Eldenburg-Lübz)
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Ganzlin, Gnevsdorf, Klein Dammerow (Gemeinde Ganzlin, Amt Eldenburg-Lübz) und Bürgerinitiative Natur Pro Gehlsbachtal
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Edgar Schippan (Naturschutzwart des Landkreises Ludwigslust-Parchim und Vor- standsmitglied des NABU-Regionalverbandes Parchim)
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Bürgerinitiative "Freie Friedländer Wiese" Wilhelmsburg
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Bürgerinitiative der Dörfer Gülzowshof, Nielitz, Vorbein, Düvier der Gemeinde Stadt
Loitz
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Bürgerinitiative „Keine Windkraft in den Schlingen" Stralendorf (bei Schwerin)
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Andrea Förster, Uwe Förster, Alt Teterin 4, 17392 Butzow
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BI Gegenwind Behrenhoff "Stopp dem unkontrollierten Windkraftausbau"
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BI Freier Horizont für Woldzegarten, Walow, Fünfseen und Jaebetz