von Roberto Kort

Demonstration zur 57. Planungsverbandssitzung Westmecklenburg

Etwa 80 Menschen waren unserem Aufruf zur Demonstration vor der 57. Sitzung des Planungsverbandes Westmecklenburg gefolgt. Im Vorfeld der Sitzung schrieben wir alle Vertreter der Verbandsversammlung an und ermutigten diese, bei ihren, in der Vergangenheit gefassten Beschlüsse, zu bleiben. 

Unser Dank gilt den vielen Unterstützern, die unserem Aufruf nach Schwerin gefolgt sind, und den Vertretern der Verbandsversammlung, die ohne politische Indoktrination eine lebhafte Diskussion für einen besseren Schutz der Menschen und für die Beibehaltung einmal gefasster Beschlüsse gekämpft haben.

Leider wurde, mehrheitlich durch die Mitglieder der politischen Flügel, ein meist knappes Abstimmungsergebnis zu Gunsten der Windkraftindustrie erzielt.

Diese drei Verschlechterungen zu Ungunsten der Menschen in der Nähe zu Windkraftanlagen wurden, trotz unseres Appells  an die Verbandversammlung, beschlossen

- die 7 H Regelung wurde gestrichen

- der Abstand von Windkraftanlagen zu Splittersiedlungen wurde von 1000 auf 800 Meter reduziert

- eine planerische Öffnungsklausel ermöglicht nun in Altgebieten einen Abstand von nur 700 m von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung 

 

Wir lassen uns dadurch nicht entmutigen und kämpfen weiter für den Schutz der Natur und der Menschen in unserem Land!

Das NDR Fernsehen berichtete im Nordmagazin.

Die Schweriner Volkszeitung berichtete:

„Ich lasse mich nicht zu Stimmvieh degradieren. Wenn wir Handlungsspielraum haben, sollten wir den nutzen.“ Der Grevesmühlener Bürgermeister Lars Prahler brachte als Mitglied der Verbandversammlung der Planungsregion Westmecklenburg auf den Punkt, was viele der Stimmberechtigten und noch mehr Gäste dachten. Doch am Ende stimmte eine Mehrheit, manchmal knapp, manchmal sehr knapp, stets für die Abkehr von einst gefundenen und sogar beschlossenen Kompromissen bei den Abstandsregelungen zwischen neuen Windrädern und Wohnhäusern.

Im Außenbereich darf in Zukunft ein Windrad 800 Meter nahe an einem einzelnen Wohngebäude oder einer Splittersiedlung stehen. Der Abstand zu Dörfern bleibt bei 1000 Metern. Und die nach heftigen Debatten im Verband gefundene 7-H-Regelung verschwindet komplett. Die besagt: Ein Windrad muss mindestens sieben Mal so weit entfernt von einem Wohnhaus stehen, wie es hoch ist.

Nicht nur bei diesen beiden Vorschlägen des Verbandsvorstandes war immer wieder zu hören, dass es rein rechtlich gar nicht anders gehe. Gerichtsurteile wurden angeführt, auf gleichlautende Regelungen in den drei anderen Planungsverbänden von MV verwiesen und auch auf fehlende Befugnisse des Verbandes. 

„Sie überzeugen mich nicht“, sagte Dr. Erhard Huzel, CDU-Vorsitzender in Nordwestmecklenburg, in Richtung Verbandschef Rolf Christiansen (SPD). Heiko Böhringer aus Ludwigslust beklagte, dass die Verbandsspitze sich nicht genügend für die gefundenen Kompromisse eingesetzt habe. Und Olaf Steinberg von der CDU, Verwaltungsbeamter aus Sternberg und Kreistagspräsident von Ludwigslust-Parchim, wunderte sich, dass die Kreistagsbeschlüsse zur weiterführenden 10-H-Regelung gar nichts zählen. Rolf Christiansen, der Landrat von Ludwigslust-Parchim, musste wieder auf geltendes Recht verweisen: „Das waren lediglich politische Absichtserklärungen. Der Kreistag hat da gar nichts zu entscheiden.“

Die Verbandsversammlung konnte entscheiden. Und das tat sie – aber stets mit knapper Mehrheit und mit Verweis auf eigentlich nicht vorhandenen Spielraum. Rolf Christiansen betonte mehrfach, dass es um eine rechtssichere Planung gehe, die substanziellen Platz für den Ausbau der Windenergie zur Verfügung stelle. Wie groß der sein muss, blieb offen. Und die Berechnung, dass ohne rechtsgültige Planung auf der Hälfte des Gebietes von Westmecklenburg Windräder gebaut werden könnten, wurde im Saal als Drohgebärde verstanden und vom Präsidium prompt zurückgewiesen.

Unklar ist jedoch weiterhin, wann die Ausweisung neuer Eignungsräume für Windparks in Westmecklenburg fertig sein könnte. Nach mehr als ein Jahr Zeitverzug im laufenden ersten Beteiligungsverfahren wagt Rolf Christiansen keine Prognose für das Gesamtprojekt.

Kommentar des Autors: Fehler im System. Der Verband hat zu planen. Nach geltendem Recht. Das ist Fakt und unumstößlich. Aber die entscheidenden Vorgaben machen der Bund und das Land, der Verband kann lediglich an ein paar kleinen Stellschrauben nachjustieren. Und die Mitsprachemöglichkeiten der Kreise, der Städte und Gemeinden sowie die der Bürger sind eher marginal. Das frustriert jeden, der sich einbringen will – die ehrenamtlichen Kommunalpolitiker im Verband ebenso wie die betroffenen Bürger auf den Zuschauerrängen. Am Ende zählen die juristischen Festsetzungen und die politischen Vorgaben der Energiewende. Ob das Ganze noch menschen- oder auch bedarfsgerecht ist, steht nicht zur Debatte. Und das ist bei allem Respekt für den Rechtsstaat und die Demokratie der Fehler im System.
 
 
– Quelle: https://www.svz.de/18345666 ©2017

 

 

Zurück